EU-geförderte Projekte

Europäische Union
Europäischer Fonds für
regionale Entwicklung

Geförderter Breitbandausbau


Stadtwerke bauen im Auftrag der Landeshauptstadt aus

Als örtlicher Energieversorger beliefern wir die Schwerinerinnen und Schweriner seit vielen Jahren verlässlich mit Strom, Gas, Wasser, Internet und Fernwärme. Für eine höhere Lebensqualität und die digitale Zukunft in der Landeshauptstadt werden wir ein flächendeckendes Glasfasernetz in Schwerin erschließen.
Seit 2017 bauen wir eigenwirtschaftlich unser gigabitfähiges city.kom-Glasfasernetz im Stadtgebiet Schwerin aus. Eines unserer aktuellen Projekte umfasst die Digitalisierung von Schweriner Schulen, welches wir in enger Zusammenarbeit mit dem Zentralen Gebäudemanagement der Landeshauptstadt (ZGM) und sowie mit dem Kommunalservice Mecklenburg (KSM) verwirklichen. Die Anbindung der Schweriner Schulen wird einerseits im eigenwirtschaftlichen Ausbau berücksichtigt und andererseits im Rahmen des geförderten Ausbaus erfolgen.

Bagger_city.kom Infomobil, Copyright: SWS Damit auch unterversorgte Gebiete von einem leistungsstarken Internetanschluss profitieren können, hat die Bundesregierung das "Weiße-Flecken-Förderprogramm" ins Leben gerufen.
In einem ersten Schritt erfasste der Projektträger aconium GmbH, welche Objekte als offiziell unterversorgt gelten. Anschließend wurden diese in sogenannten Clustern gebündelt und ihre Erschließung mit Breitbandinternet ausgeschrieben. Aufgrund langjähriger Erfahrung im Netzausbau und –betrieb konnten wir die Vergabe zur Erschließung der weißen Flecken im Stadtgebiet Schwerin für uns entscheiden.

Digitalisierungsminister Pegel übergibt die Kofinanzierung an den OB Dr. Badenschier., Copyright: SWS Im Beisein von Digitalisierungsminister Christian Pegel unterzeichneten der Stadtwerke-Geschäftsführer Dr. Josef Wolf und Schwerins OB Dr. Rico Badenschier am 20. Dezember 2021 den Zuwendungsvertrag für den geförderten Breitbandausbau. Nach derzeitigem Stand werden von der mit Bundes- und Landesmitteln geförderten Maßnahme ca. 300 Adresspunkte, darunter 25 Schulen, profitieren.

Anfang 2022 starteten die Tiefbauarbeiten zum Projekt, für welche eine voraussichtliche Bauzeit von drei Jahren vorgesehen ist.
Zunächst erschließen wir die weißen Flecken mit einer leistungsfähigen und langlebigen Glasfaser-Infrastruktur. Nach Abschluss der baulichen Maßnahmen können wir den Anwohnerinnen und Anwohnern innerhalb der erschlossenen Gebiete die passenden Internetprodukte anbieten.
Da es sich um ein Bundesprogramm handelt, haben wir jedoch keinen Einfluss darauf, welche Objekte im Rahmen des geförderten Ausbaus an das Glasfasernetz angeschlossen werden.
Als regionales Stadtwerk sind unsere Glasfaser-Experten hier in Schwerin vor Ort. Gemeinsam sehen wir uns die Rahmenbedingungen auf dem Grundstück an und besprechen die notwendigen Arbeiten inklusive der idealen Anschlussmöglichkeit. Bei der Einrichtung der neuen Technik profitieren Kunden auf Wunsch von unserem Premium-Installationsservice. Sie erhalten alles aus einer Hand mit gewohnt zuverlässigem Service und einem persönlichen Ansprechpartner vor Ort.  

zuletzt aktualisiert am 26.01.2024

1. Was ist unter dem Begriff „weiße Flecken“ zu verstehen?

Als weiße Flecken werden mit schnellem Internet unterversorgte Gebiete bezeichnet. Um herauszufinden, welche Gebiete das betrifft, wurden Markterkundungsverfahren durchgeführt. Hierbei wurde die Versorgung aller Objekte durch die Internetanbieter abgefragt. Derzeit liegt die sogenannte Aufgreifschwelle für weiße Flecken bei 30 Mbit/s im Downstream. Kann ein Internetanbieter ein Objekt nur mit weniger als 30 Mbit/s im Downstream versorgen und hat kein Versorger sein Interesse abgegeben, dieses Objekt innerhalb der nächsten drei Jahre nach der Abfrage zu erschließen, wurde es in die offizielle Bundesliste der weißen Flecken aufgenommen. Nur dann kann ein Objekt oder eine Region von dem staatlichen Weiße-Flecken-Förderprogramm profitieren. Perspektivisch werden mit weiteren Förderprogrammen auch andere schlecht versorgte Regionen erschlossen (siehe Punkt 12).

2. Was bedeutet „geförderter Ausbau“?

Ziel des Breitband-Förderprogramms ist es, schnelles Internet in unterversorgte Gebiete zu bringen. Daher wird deren Anschluss an das Gigabitnetz staatlich gefördert. Es werden externe Beratungs-/ Planungsleistungen sowie zwei Modelle zur Errichtung von Breitbandnetzen gefördert (Wirtschaftlichkeitslücken- und Betreibermodell, siehe Punkt 13 und 14). Die Ausbauförderung des Weiße-Flecken-Förderprogramms beschränkt sich ausschließlich auf jene Objekte, die im Rahmen der Markterkundung als offiziell unterversorgt eingestuft wurden (siehe Punkt 1).

3. Wonach wird entschieden, wo der Breitbandausbau förderfähig ist?

Im Rahmen der Markterkundung wurde die aktuelle sowie innerhalb der nächsten drei Jahre geplante Versorgung aller Objekte durch Internetanbieter abgefragt. Auf Basis dieser Rückmeldungen entstand die Liste aller weißen Flecken, für die ein geförderter Ausbau möglich ist. Es kann nur dann ein geförderter Ausbau stattfinden, wenn ein Objekt / eine Region von Seiten des Bundes offiziell als unterversorgt eingestuft wurde (siehe Punkt 1).

4. Ist das eine EU- oder Bundesregelung?

Die Förderprogramme für den Ausbau unterversorgter Gebiete sind Bundesprogramme. Allerdings ist für den staatlich geförderten Breitbandausbau vorab die Zustimmung der EU-Kommission nötig. Die EU sieht das staatliche Eingreifen in diesen Fällen als verhältnismäßig an, da ansonsten die Breitbandversorgung in den unterversorgten Gebieten nicht gewährleistet ist.

5. Welche Summe steht dafür zur Verfügung?

Insgesamt stellt der Bund rund 12 Milliarden Euro für die Förderung von Glasfaseranbindungen zur Verfügung. Rund 8,3 Milliarden Euro sind für 2.180 Ausbauprojekte in weißen Flecken bewilligt. In den Gebieten sollen rund 2,6 Millionen Anschlüsse neu angebunden werden. Die Bundesländer beteiligen sich ebenfalls anteilig an den Kosten des Gigabitausbaus auf ihrem Gebiet. Das Land Mecklenburg-Vorpommern steuert rund 520 Millionen Euro als Kofinanzierung sowie für den kommunalen Eigenanteil bei.

6. Woher kommt das Geld für den Ausbau?

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gibt an, dass die Gelder vor allem über das Sondervermögen "Digitale Infrastruktur" bereitgestellt werden. Dieses werde überwiegend aus den Einnahmen aus der Versteigerung der neuen 5G-Frequenzen im Jahr 2019 und den regulären Bundeshaushalt gespeist. Das Land Mecklenburg-Vorpommern steuert rund 520 Millionen Euro als Kofinanzierung sowie für den kommunalen Eigenanteil bei.

7. Wieso muss der Breitbandausbau mit öffentlichen Geldern bezahlt werden?

Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, allen Bürgerinnen und Bürgern Deutschlands bis Ende 2025 einen Zugang zum Gigabitnetz zur Verfügung zu stellen. Eine staatliche Förderung des dafür notwendigen Breitbandausbaus muss von der EU-Kommission genehmigt werden und ist nur unter sehr bestimmten Voraussetzungen möglich (siehe Punkt 1 und 4). Im Falle der unterversorgten weißen Flecken ist aus verschiedenen Gründen klar, dass diese ohne eine staatliche Förderung in absehbarer Zeit nicht mit schnellem Internet versorgt werden können. Diese Ungleichbehandlung im Zugang zu notwendiger Infrastruktur will die Bundesregierung über den geförderten Breitbandausbau ausgleichen. Darüber hinaus wurde das „Recht auf schnelles Internet“ am 22. April 2021 in der Reform des Telekommunikationsgesetzes vom Deutschen Bundestag festgeschrieben.

8. Wie viele Haushalte werden in Schwerin über den geförderten Ausbau an das Breitbandnetz angeschlossen?

Im Rahmen des Weiße-Flecken-Förderprogramms werden im Stadtgebiet Schwerin circa 300 Objekte an das Glasfasernetz der Stadtwerke Schwerin angeschlossen.

9. Wieso wird mein Nachbar an das geförderte Breitbandnetz angeschlossen, aber ich nicht?

Ob ein Objekt bzw. eine Region als offiziell unterversorgt gilt, resultiert aus der vorangegangenen Markterkundung. Hier fließen die Rückmeldungen der Internetanbieter zusammen. Im offiziellen Katalog für förderfähige Anschlüsse werden nur Objekte aufgeführt, die seitens der Anbieter mit weniger als 30 Mbit/s im Downstream versorgt werden können und für die keine Erschließung in den kommenden drei Jahren geplant ist. Nur dann gelten sie als sogenannte weiße Flecken und können von dem staatlichen Förderprogramm profitieren.
Die Stadtwerke Schwerin haben keinen Einfluss darauf, welche Objekte im Rahmen der Markterkundung als offiziell förderfähig eingestuft werden.
Sollten Sie das Gefühl haben, dass Ihr Internetanschluss nach den genannten Kriterien falsch bewertet und daher förderfähig sein könnte, wenden Sie sich bitte an den von der Stadt Schwerin beauftragten Breitbandkoordinator:

Telefon: 0385 633 - 5100
E-Mail:   breitband@ks-mecklenburg.de

10. Wonach wird entschieden, welcher Anbieter welche weißen Flecken erschließt?

Nach der Markterkundung erfolgt die Auflistung aller offiziell unterversorgten Gebiete (siehe Punkt 1). Diese werden in regionale Ausbaugebiete zusammengefasst, sogenannte Cluster. Der geförderte Breitbandausbau in den verschiedenen Clustern wird anschließend ausgeschrieben. Auf diese Ausschreibung können sich Unternehmen bewerben. Bekommt ein Unternehmen den Zuschlag von der Bundesregierung erteilt, kann es den geförderten Breitbandausbau dieser weißen Flecken vornehmen.

11. Mein Internet ist zu langsam, kann ich nicht auch vom geförderten Ausbau profitieren?

Sollten Sie das Gefühl haben, dass Ihr Anschluss nach den offiziellen Kriterien (siehe Punkt 1) falsch bewertet und daher förderfähig sein könnte, wenden Sie sich bitte an den Breitbandkoordinator der Stadt Schwerin. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Nachmeldung im Weiße-Flecken Förderprogramm möglich.


Breitbandkoordinator der Stadt Schwerin
Telefon: 0385 633 - 5100
E-Mail:   breitband@ks-mecklenburg.de

12. Ich habe gehört, die Aufgreifschwelle für den geförderten Ausbau wurde von 30 Mbit/s auf 100 Mbit/s erhöht. Wieso werde ich dann nicht auch an das Glasfasernetz angeschlossen?

Im Weiße-Flecken-Förderprogramm gilt als offiziell unterversorgt, wo weniger als 30 Mbit/s im Downstream zur Verfügung stehen (siehe Punkt 1). Die sogenannte Aufgreifschwelle des Minimums an verfügbarer Downloadkapazität wurde in einem Folgeprogramm – dem Graue-Flecken-Förderprogramm – heraufgesetzt. Anders als bisher werden seit dem 26.04.2021 alle Anschlüsse als förderfähig eingestuft, denen im Download weniger als 100 Mbit/s zuverlässig zur Verfügung stehen (sogenannte graue Flecken). Das bedeutet jedoch nicht, dass auch diese sofort an das Breitbandnetz angeschlossen werden. In einem ersten Schritt können Kommunen, Landkreise usw. derzeit Förderanträge für die Erschließung der grauen Flecken stellen. Der weitere Ablauf gestaltet sich analog dem Weiße-Flecken-Förderprogramm.

13. Bekommen die Stadtwerke Schwerin 100% ihrer Ausgaben vom Staat erstattet?

Nein! Im Rahmen der Ausschreibung mussten alle teilnehmenden Unternehmen ihre geplanten Kosten für die Planung, den Ausbau und den Betrieb des Glasfasernetzes für den Bauzeitraum und sieben Jahre Betrieb ermitteln. Zudem wurden die erwartete Anzahl an Kunden und die damit verbundenen Einnahmen ermittelt und diese anschließend von den geplanten Kosten abgezogen. Diese Differenz nennt sich „Wirtschaftlichkeitslücke“ (siehe Frage 14). Und nur diese wird im Rahmen des Förderprogrammes ausgeglichen.

14. Was ist eine „Wirtschaftlichkeitslücke“?

Die Wirtschaftlichkeitslücke beschreibt die Differenz zwischen den erwarteten Kosten für Planung, Bau und Betrieb sowie den erwarteten Einnahmen über den Förderzeitraum von sieben Jahren betrachtet.

15. Wenn der Graben an meinem Haus vorbei schon einmal offen ist, kann dann nicht auch gleich ein nicht geförderter Anschluss für mein Haus mitgebaut werden?

Wo es wirtschaftlich sinnvoll ist, wird grundsätzlich eine stadtwerkeeigene, nicht durch öffentliche Gelder geförderte Glasfaserinfrastruktur durch die Stadtwerke Schwerin mitverlegt. Die anteiligen Kosten für den breiteren Graben und die zu verlegende Infrastruktur tragen die Stadtwerke Schwerin selbst. Der Bau eines offiziell nicht förderfähigen Hausanschlusses an das Glasfasernetz erfolgt in diesen Fällen ebenfalls ohne Fördermittel durch die Stadtwerke Schwerin.

15.1. Falls dann die Infrastruktur in meinem nicht offiziell förderfähigen Objekt anliegt, werde ich dann auch gleich an das Breitbandnetz angeschlossen?

Leider nein, denn im Weiße-Flecken-Förderprogramm hat der Anschluss der geförderten Objekte höchste Priorität. Erst nach Fertigstellung des geförderten Abschnittes und dessen Aktivierung, kann der eigenwirtschaftliche Anschluss der Objekte an das Glasfasernetz erfolgen. Vorab bedarf es hierzu einer Prüfung durch die Stadtwerke Schwerin, ob und zu welchen Konditionen eine eigenwirtschaftliche Erschließung erfolgen kann.

15.2. Und warum muss ich etwas bezahlen, der Graben wird doch aus öffentlichen Mitteln bezahlt?

Nur der Anschluss der offiziell als förderfähig eingestuften Objekte (siehe Punkt 1) wird mit öffentlichen Geldern gefördert. Alle weiteren Bau- und Anschlusstätigkeiten in Ergänzung zum geförderten Ausbau nehmen die Stadtwerke Schwerin eigenwirtschaftlich vor. Daraus können möglicherweise Kosten resultieren. Der Telekommunikationsvertrieb der Stadtwerke wird die betreffenden Anwohner rechtzeitig zu den eigenwirtschaftlichen Anschlussmöglichkeiten informieren.

16. Bei wem kann ich nachfragen?

Bei Beanstandungen zur Einstufung als offiziell förderfähiges Objekt wenden Sie sich bitte an:

den Breitbandkoordinator der Stadt Schwerin:

KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR - Breitbandbüro der Landeshauptstadt Schwerin
Herr Matthias Effenberger
Eckdrift 93
19063 Schwerin
Telefon: 0385 - 20092 1000

Bei Fragen rund um die Themen Bau, Ausführung, Bauschäden etc. wenden Sie sich bitte an den Kundenservice der Stadtwerke Schwerin.

Telefon: 0385 633 - 1427

 

Weitere Informationen zu Glasfaserprodukten der Stadtwerke Schwerin und dem geförderten Ausbau:


Der Ausbau der Breitbandversorgung im Stadtgebiet Schwerin wird mit Bundes- und Landesmitteln gefördert. Der Projektträger ist die aconium GmbH.