Mit einem Elektroauto sind Sie klimaschonend unterwegs und leisten einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz. Am schnellsten und sichersten funktioniert das Aufladen eines Elektroautos an einer eigenen Ladestation, der so genannten Wallbox.
Mit dem Förderprogramm Wallbox unterstützen die Stadtwerke Schwerin Stromkundinnen und -kunden bei der Inbetriebnahme ihrer neuen Ladestation. Alle Informationen hierzu finden Sie nachfolgend.
Es gilt die "Richtlinie für die Förderung von Wallboxen (Ladeeinrichtung
für Elektrofahrzeuge)" der Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS).
Förderung Wallbox
Was wird gefördert?
Die Förderung erhalten Sie auf die Kaufsumme der Wallbox.
Voraussetzung dafür ist die Installation der Anlage über ein Mitgliedsunternehmen des Landesinnungsverbandes Elektro- und Informationstechnische Handwerke M-V.
Wer wird gefördert?
Der Antragsteller hat seinen Wohn- bzw. Firmensitz in Schwerin und ist zum Zeitpunkt der Auszahlung sowie mindestens ein weiteres Jahr danach Stromkundin bzw. -kunde der Stadtwerke Schwerin.
Wie hoch ist die Förderung?
Wir fördern Ihre Wallbox mit 10 Prozent der Kaufsumme (maximal 200 Euro) ohne Zusatzaufwände und Installationskosten.
Wie kann ich die Förderung beantragen?
Der Förderantrag muss spätestens einen Monat nach Kauf der Wallbox gestellt werden.
Bitte füllen Sie den
Förderantrag vollständig aus und senden Sie uns diesen unterschrieben zu. Die Stadtwerke Schwerin entscheiden auf Grundlage der Förderrichtlinie und der verfügbaren Mittel über den Antrag.
Es werden im Jahr 2024 maximal 30 Wallboxen gefördert. Sollte dieses Kontingent bereits vor Ablauf der Frist (31.12.2024) erreicht sein, endet das Förderprogramm vorzeitig.